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Den Stromanbieter wechseln?

  • Es kann für Sie von Vorteil sein, den Stromanbieter zu wechseln, vor allem wenn Ihr gegenwärtiger Stromversorger einen Tarif bietet, der ungünstiger als der von Konkurrenten ist. Durch den Wechsel Ihres Stromanbieters können Sie abhängig von Ihrem gegenwärtigen Tarif, den aktuellen Marktbedingungen und Ihrem Verbrauchsvolumen jedes Jahr durchaus einige Hundert Euro, wenn nicht sogar einige Tausend Euro sparen.
  • Wichtig für Sie: Bei einem Wechsel des Stromanbieters sind keine Änderungen an Stromzähler oder Stromleitungen notwendig, da der Strom vom Netzbetreiber kommt. In Städten sind dies oft die betreffenden Stadtwerke, in München etwa die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG. Der wichtigste überregionale Netzbetreiber in Südbayern ist die Bayernwerk Netz GmbH, die sowohl im ländlichen Raum als auch in Städten präsent ist.
  • Bei einem Wechsel kommt es nicht zu einer Unterbrechung der Stromversorgung: Sie wechseln den Rechnungssteller, nicht aber den Netzbetreiber, der der tatsächliche Lieferanten des Strom ist.
  • Sie haben mit dem Wechsel Ihres Stromanbieters keine Arbeit, da ich dies für Sie übernehme.
  • Ausführliche Informationen zum Lieferantenwechsel, insbesondere mit allen damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen, finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

  • Der Strompreis besteht aus zwei Komponenten: dem Arbeitspreis und dem Grundpreis. Der Arbeitspreis bestimmt den Betrag pro Kilowattstunde und hängt vom individuellen Verbrauch ab. Das bedeutet, dass die Gesamtkosten mit steigendem Verbrauch zunehmen.
  • Der Grundpreis hingegen ist ein fixer Betrag, der in der Regel monatlich berechnet wird und unabhängig vom Verbrauch gleichbleibt. Er deckt Kosten wie die Nutzung des Stromnetzes, den Betrieb der Messstelle und die jährliche Zählerablesung durch den Messstellenbetreiber ab.
  • Zu diesem Basispreis für Strom kommen noch Steuern und Abgaben hinzu. Dazu zählen unter anderem die Stromsteuer, Mehrwertsteuer, die EEG-Umlage sowie weitere Abgaben. Die spezifische Gestaltung des Tarifs führt je nach Anbieter und Vertragsbedingungen zu unterschiedlichen monatlichen Abschlagszahlungen.
  • Wichtig: Bei einem Anbieterwechsel ist nur der Arbeitspreis und der Grundpreis relevant, die Sie Ihrer Stromrechnung entnehmen können. Auf die anderen Preisbestandteile wie Umlagen und Netzentgelte haben Sie keinen Einfluß, da diese vom Staat vorgegeben werden.

Wo liegt der Vorteil einjähriger beziehungsweise mehrjähriger Verträge?

  • Ein einjähriger Vertrag bindet Sie und den Stromanbieter nur für ein Jahr, danach muß ein neuer Vertrag geschlossen werden. Ist der Strompreis zu diesem Zeitpunkt niedriger, können Sie vom Fall der Energiepreise profitieren. Stieg der Strompreis dagegen während der Laufzeit des aktuellen Vertrags an, müssen Sie höhere Preise in Kauf nehmen.
  • Die Entscheidung für oder gegen ein- beziehungsweise mehrjährige Verträge kann ich Ihnen nicht abnehmen. Vielmehr müssen Sie sich selbst die Frage stellen: Wird der Strompreis in Zukunft steigen? Sollten Sie dies bejahen, empfiehlt sich der Abschluß eines mehrjährigen Stromvertrags. Gehen Sie dagegen von fallenden Strompreisen aus, empfiehlt sich der Abschluß eines einjährigen Stromvertrags.

Was tun bei Preiserhöhungen des bestehenden Versorgers?

  • Nimmt Ihr bestehender Versorger eine Preiserhöhung vor, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Hierauf muß Sie Ihr gegenwärtiger Anbieter in seinem Schreiben hinweisen, mit denen er die Preiserhöhung ankündigt.
  • Basierend auf diesem Sonderkündigungsrecht können Sie Ihren Vertrag unmittelbar kündigen und sogleich zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Dies setzt allerdings voraus, daß dies innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist erfolgt.
  • Verträge mit langer Laufzeit beziehungsweise Verträge, bei denen die Kündigungsfrist in absehbarer Zeit verstreicht, kann man kündigen, um eine Verlängerung des Vertrags, beispielsweise um ein Jahr zu verhindern.

Kann es passieren, daß Sie im Falle eines Anbieterwechsels keinen Strom mehr haben?

  • Nein, dies kann bei Privathaushalten nicht passieren.
  • Als Kunde werden Sie von der Umstellung nichts bemerken, da keine technischen Anpassungen erforderlich sind. Der Wechsel des Stromanbieters ist lediglich ein formaler, kaufmännischer Prozess, kein technischer
  • Da der lokale Grundversorger gesetzlich zur Stromlieferung verpflichtet ist, besteht zu keiner Zeit die Gefahr, ohne Elektrizität zu sein. Der Wechsel des Anbieters vollzieht sich reibungslos und erfordert keine technischen Modifikationen. Die kontinuierliche Versorgung mit Strom ist stets sichergestellt.
  • Sowohl der Stromzähler als auch die Leitungen bleiben auch nach dem Anbieterwechsel im Eigentum des Netzbetreibers oder des Messstellenbetreibers, üblicherweise des Netzbetreibers. Die Ablesung der Zählerstände erfolgt entweder durch den Netzbetreiber oder durch den neuen Stromversorger. Instandhaltungsmaßnahmen und Störungsbeseitigungen werden weiterhin vom lokalen Netzbetreiber durchgeführt. Für den Anbieterwechsel sind keine technischen Arbeiten, beispielsweise am Stromzähler, erforderlich.
  • Ausführliche Informationen zur Ersatz- beziehungsweise Grundversorgung finden Sie bei der Bundesnetzagentur hier und hier.

Stromanbieterwechsel bei Umzug

  • Bei einem Umzug ist es ratsam, sich frühzeitig für einen neuen Stromanbieter zu entscheiden und diesen umgehend zu beauftragen. Dadurch kann der gewählte Anbieter ab dem Einzugstag Strom liefern, und der lokale Grundversorger muss nicht aushelfen.
  • Falls eine vorzeitige Anmeldung beim neuen Anbieter nicht machbar ist, stellt das kein großes Problem dar. Ein schneller Wechsel nach dem Umzug ermöglicht es dem neuen Versorger eventuell, die Belieferung ab dem Einzugsdatum zu beginnen. Der Anbieter benötigt das Datum des Umzugs, die Nummer des Stromzählers und den entsprechenden Zählerstand.
  • Sollte sich der Zähler nicht in der Wohnung befinden, kann er im Treppenhaus oder Keller sein. Bei Schwierigkeiten beim Auffinden des Zählers sind der Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister behilflich. Wichtig ist, den Zählerstand am Tag des Einzugs und zum Startdatum der Belieferung zu notieren, um spätere Abrechnungen zu überprüfen.
  • Wenn der Umzug innerhalb desselben Ortes stattfindet und der bisherige Anbieter weiterhin Strom liefern soll, ist es empfehlenswert, diesen mindestens sechs Wochen vor dem Umzug darüber zu informieren. So kann die Stromversorgung reibungslos fortgeführt werden. Bei einem Umzug in eine andere Region sollte geprüft werden, ob der aktuelle Versorger auch dort Strom liefern kann.

Wann kann man den Stromanbieter wechseln?

  • Generell haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt Ihren Stromanbieter zu wechseln. Sollten Sie bisher keinen Tarifwechsel durchgeführt haben und sich noch im Vertrag mit Ihrem Grundversorger befinden, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, bevor Sie Ihren Strom von einem neuen Anbieter beziehen können.
  • Falls Sie bereits in der Vergangenheit Ihren Energieanbieter gewechselt haben, hängt der Zeitpunkt, zu dem Sie erneut wechseln können, von der verbleibenden Laufzeit Ihres aktuellen Vertrags ab.

Wer kann den Stromanbieter wechseln?

  • Jede Person, die einen Vertrag mit einem Energielieferanten hat, hat das Recht, den Stromanbieter zu wechseln. Das bedeutet, dass Sie, solange Sie einen eigenen Vertrag besitzen, sei es als Mieter oder Eigentümer, den Anbieterwechsel eigenständig initiieren können.
  • Falls jedoch ausschließlich Ihre Hausverwaltung einen Vertrag mit dem Energieversorger unterhält, liegt die Entscheidung über einen Wechsel des Stromanbieters allein bei der Hausverwaltung.

Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

  • Wenn Ihr Energieversorger eine Preiserhöhung für Strom ankündigt, haben Sie das Recht, den Liefervertrag außerordentlich zu kündigen. Diese Kündigung muss bis zum Datum erfolgen, an dem die Preiserhöhung wirksam wird.
  • Sollten die Preise beispielsweise am 1. Januar steigen, ist eine Kündigung bis spätestens 31. Dezember möglich. Ihre Kündigung muss bis zu diesem Zeitpunkt beim Unternehmen eingegangen sein. Die geltende Kündigungsfrist sollte im Schreiben zur Preisänderung des Anbieters angegeben sein.
  • Bei Inanspruchnahme Ihres Sonderkündigungsrechts ist es ratsam, die Kündigung selbst vorzunehmen und Ihren neuen Anbieter zu informieren.
  • Überprüfen Sie, welche formellen Vorgaben für Ihre Kündigung bestehen.
  • Verlangt der Vertrag eine „Textform“, ist eine E-Mail ausreichend. Ist jedoch „Schriftform“ erforderlich, müssen Sie einen persönlich unterschriebenen Brief versenden.
  • Eine mögliche Formulierung wäre: „Hiermit kündige ich den Vertrag zum Zeitpunkt der geplanten Preiserhöhung. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Kündigung.“
  • Geben Sie neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse auch Ihre Zähler- und Kundennummer an.
  • Wichtig: Fertigen Sie eine Kopie Ihrer Kündigung an und senden Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein. Dies dient als Nachweis Ihrer Kündigung, falls es zu Unstimmigkeiten kommt.
  • Ausführliche Informationen zum Sonderkündigungsrecht finden Sie ebenfalls bei der Bundesnetzagentur, und zwar hier.

Wie verhält es sich mit Wechseldiensten?

  • Wechseldienste suchen für ihre Kundinnen und Kunden gute und preiswerte Tarife aus und übernehmen regelmäßig die Organisation des Anbieterwechsels. Sie empfehlen passende Tarife und sorgen dafür, dass der Wechsel des Stromanbieters rechtzeitig vor dem Ablauf der Kündigungsfrist stattfindet.
  • Allerdings ist durch diesen Service nicht immer die maximale Ersparnis möglich, da viele Wechseldienste eine Provision verlangen, die bis zu 30 Prozent der erzielten Ersparnis betragen kann.